Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Genossenschaft“?
Gemeinsam seine Ziele zu erreichen. Das ist der Grundgedanke jeder Genossenschaft. Eine genossenschaftliche Kooperation bietet sich immer dann an, wenn ein wirtschaftliches Ziel die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt. Gleichzeitig soll die selbständige Existenz gewahrt werden. Mit Hilfe eines gemeinschaftlich betriebenen Unternehmens wird die wirtschaftliche Tätigkeit der Genossenschaftsmitglieder unterstützt. Man tritt für günstige Einkaufskonditionen oder effiziente Betriebsabläufe gemeinsam am Markt auf.
Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung
Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Das sind die Prinzipien einer Genossenschaft. Das Prinzip der Selbsthilfe bedeutet, dass die Mitglieder einer Genossenschaft sich freiwillig zusammen tun, um gemeinsam zu wirtschaften. Die wirtschaftliche Förderung aller Mitglieder soll aus eigener Kraft und nicht durch die Unterstützung Dritter bzw. des Staates gelingen. Die genossenschaftlichen Prinzipien Selbstverwaltung und Selbstverantwortung kommen darin zum Ausdruck, dass eine Genossenschaft von Mitgliedern geführt wird. Deshalb werden der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Genossenschaft aus dem eigenen Mitgliederkreis besetzt.
Genossenschaftliche Pflichtprüfung
Jede Genossenschaft gehört einem gesetzlichen Prüfungsverband an. Dieser Genossenschaftsverband nimmt regelmäßig Prüfungen vor. Dabei werden nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft, sondern auch, ob die Geschäfte der Genossenschaft ordnungsgemäß geführt worden sind. Der Prüfungsverband betreut darüber hinaus seine Mitgliedsgenossenschaften in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.